- Auskunft zur Güterliste
- wird vom ⇡ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erteilt. In bestimmten Fällen kann dort auch eine A.z.G. gegeben werden. Es handelt sich um die Bestätigung, dass die Ware gemäß ⇡ Ausfuhrliste nicht genehmigungspflichtig ist.
Lexikon der Economics. 2013.