Auskunft zur Güterliste

Auskunft zur Güterliste
wird vom  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erteilt. In bestimmten Fällen kann dort auch eine A.z.G. gegeben werden. Es handelt sich um die Bestätigung, dass die Ware gemäß  Ausfuhrliste nicht genehmigungspflichtig ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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